Das Vertrauen gibt dem Gespräch mehr Stoff als Geist.

Wir vertrauen grundsätzlich unseren Gästen, aber manchmal ist es gut, den Rahmen festzulegen. Unsere AGBs:

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag)

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Gast Schadenersatz zu leisten, wenn das zugesagte Zimmer nicht bereitgestellt wird.

4. Bei Nichtinanspruchnahme verpflichtet sich der Gast, den um die ersparten Aufwendungen verminderten Preis zu bezahlen – nach allgemeinen Erfahrungen betragen die Einsparungen:
• bei Ferienwohnungen 10%
• bei Übernachtung/Frühstück mit pauschal 10 Prozent bis 20
des Übernachtungspreises.

5. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.

6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

(Wir verweisen weiter auf die einschlägigen Veröffentlichungen des
Deutscher Hotel und Gaststättenverband e.V (DEHOGA), Bonn, und des
Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes, München.